Bürgerliches Gesetzbuch
Besitz, Eigentum, Selbsthilfe, Notwehr, Notstand, Haftung und Deliktsrecht.
Hier findest du die zentralen Rechtsquellen für deine 34a-Ausbildung. Die Plattform konzentriert sich auf prüfungsrelevante Vorschriften und verknüpft sie mit verständlichen Lernhinweisen.
Besitz, Eigentum, Selbsthilfe, Notwehr, Notstand, Haftung und Deliktsrecht.
Notwehr, Notstand, Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Diebstahl und Sachbeschädigung.
Für den Sicherheitsdienst besonders wichtig: vorläufige Festnahme durch jedermann.
Grundlage des Bewachungsgewerbes, insbesondere § 34a GewO und die Anforderungen an das Bewachungsgewerbe.
Regelt Unterrichtungsverfahren, Sachkundeprüfung, Pflichten von Bewachungsunternehmen und Wachpersonen sowie weitere Anforderungen im Bewachungsgewerbe.
Grundrechte und staatliche Grundsätze – wichtig zum Verständnis von Eingriffen und Schutzrechten.
Tatsächliche Gewalt über eine Sache.
Unbefugte Besitzentziehung oder Besitzstörung.
Besitzschutz durch den Besitzer unter den gesetzlichen Voraussetzungen.
Der Besitzdiener darf die Besitzschutzrechte des Besitzers ausüben.
Erforderliche Abwehr eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs.
Selbsthilfe ist nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen zulässig.
Grundlagen der Haftung bei widerrechtlicher und schuldhafter Rechtsverletzung.
Befugnisse des Eigentümers und ihre gesetzlichen Grenzen.
Rechtfertigungsgrund für die erforderliche Abwehr eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs.
Rechtfertigung bei gegenwärtiger Gefahr unter den gesetzlichen Voraussetzungen.
Besonderer Entschuldigungsgrund bei bestimmten Gefahrenlagen.
Unbefugtes Eindringen oder Verbleiben in geschützten Bereichen.
Körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung.
Unrechtmäßige Beraubung der persönlichen Freiheit.
Wegnahme einer fremden beweglichen Sache zur rechtswidrigen Zueignung.
Beschädigung oder bestimmte unbefugte Veränderungen fremder Sachen.
Wichtiges Thema für die Sachkundeprüfung; die gesetzlichen Voraussetzungen müssen genau beachtet werden.
Zentrale Vorschrift für die Tätigkeit im Bewachungsgewerbe und die Sachkundeprüfung.
Die Bewachungsverordnung konkretisiert Vorgaben für das Bewachungsgewerbe. Die folgenden Lernkarten sind verständliche Zusammenfassungen, kein Ersatz für den amtlichen Wortlaut. Besonders wichtig für die Sachkundeprüfung sind die Sachgebiete, die Prüfungsregeln und die Pflichten im Bewachungsalltag.
Regelt, welche Behörde für Unternehmen, Betriebsleitungen und Wachpersonen zuständig ist. Bei Wachpersonen ist grundsätzlich die Behörde am Hauptwohnsitz maßgeblich.
Staatsanwaltschaften und Gerichte übermitteln der zuständigen Behörde bestimmte Informationen aus Strafverfahren, wenn der Tatvorwurf Zweifel an der Zuverlässigkeit hervorrufen kann.
Regelt Angaben und Unterlagen, die im Verfahren rund um die Erlaubnis bzw. behördliche Prüfung erforderlich sind. Maßgeblich ist der vollständige amtliche Text.
Die Unterrichtung soll auf Rechte, Pflichten und Befugnisse vorbereiten. Sie erfolgt mündlich, setzt ausreichende Deutschkenntnisse (mindestens B1) voraus und umfasst mindestens 40 Unterrichtsstunden à 45 Minuten.
Sieben Sachgebiete: öffentliches Sicherheits- und Ordnungsrecht einschließlich Gewerberecht; Datenschutz; BGB; Straf- und Strafverfahrensrecht sowie Waffen; Unfallverhütung; Umgang mit Menschen; Grundzüge der Sicherheitstechnik.
Bestimmte Berufsabschlüsse, Laufbahnprüfungen und weitere ausdrücklich genannte Nachweise können die Unterrichtung entbehrlich machen. Die Voraussetzungen unterscheiden sich je Nachweis.
Die Sachkundeprüfung prüft Kenntnisse, die für die eigenverantwortliche Wahrnehmung bestimmter Bewachungsaufgaben erforderlich sind. Die Prüfungsgebiete sind gesetzlich festgelegt.
Regelt die Durchführung durch die zuständige Industrie- und Handelskammer und die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses.
Die Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Beide Teile müssen mindestens mit „ausreichend“ bewertet werden. Der mündliche Teil dauert pro Person ungefähr 15 Minuten; der Schwerpunkt liegt unter anderem auf § 7 Nummer 1 und 6.
Bestimmte gesetzlich aufgeführte Qualifikationen können die Sachkundeprüfung entbehrlich machen. Ob ein Nachweis genügt, richtet sich nach den konkreten Voraussetzungen der Vorschrift.
Regelt den Gebrauch der Dienstleistungsfreiheit bei einschlägigen ausländischen Befähigungsnachweisen.
Enthalten Anforderungen an Umfang und Nachweis der Haftpflichtversicherung sowie Anzeigeobliegenheiten des Versicherungsunternehmens für das Bewachungsgewerbe.
Regelt Vorgaben zu Beschäftigten sowie die An- und Abmeldung von Wach- und Leitungspersonal.
Bewachungsunternehmen müssen Beschäftigte durch eine Dienstanweisung über wesentliche Pflichten informieren; die gesetzlichen Anforderungen sind zu beachten.
Regelt den Dienstausweis und die Kennzeichnung von Wachpersonen. Im Einsatz müssen die vorgeschriebenen Nachweise bzw. Kennzeichnungen beachtet werden.
Enthält Anforderungen an Dienstkleidung, insbesondere damit sie nicht mit Uniformen von Hoheitsträgern verwechselt werden kann.
Regelt Pflichten im Umgang mit Waffen und die Anzeige nach einem Waffengebrauch. Zusätzlich gelten die Vorschriften des Waffenrechts.
Enthält Pflichten zur Dokumentation und Aufbewahrung bestimmter Unterlagen im Bewachungsgewerbe.
Bestimmt Verstöße gegen ausgewählte Pflichten der Verordnung als Ordnungswidrigkeiten.
Enthält besondere Übergangs- und Bestandsschutzregelungen für bestimmte ältere Sachverhalte und Nachweise.
Regelt das Inkrafttreten der BewachV 2019 und das Außerkrafttreten der vorherigen Bewachungsverordnung.
Enthält das Muster der Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung.
Grundlage des Schutzes der Menschenwürde.
Schutz von Freiheit, Leben und körperlicher Unversehrtheit.
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Grundsätze des staatlichen Aufbaus und Bindung an Gesetz und Recht.